08.08.2011

Hilfsmaßnahmen aufgrund der EHEC-Epidemie

In landwirtschaftlichen Betrieben (insbesondere bei den Gemüseerzeugern) hat die EHEC-Epidemie zu beträchtlichen Schäden mit erheblichen finanziellen Belastungen geführt. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Betroffene u.a. bis zum 31.10.2011 unter Darlegung ihrer Verhältnisse die Stundung von Steuern beantragen können. Dabei soll auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden. Wegen rückständiger oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdender Steuern soll auf die Vollstreckung verzichtet und verwirkte Säumniszuschläge für diese Steuern erlassen werden.



EHEC-Epidemie
Land- und Forstwiirte
Hilfsmaßnahmen
Steueerleichterungen
Stundung
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1.8.2011, DStR 2011 S. 1523
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