15.02.2008

Passivierung von Rückkaufsverpflichtungen bei Kfz-Händlern

Kfz-Händler müssen sich beim Verkauf von Kraftfahrzeugen an Leasinggesellschaften häufig verpflichten, das verkaufte Fahrzeug oder ein gleichartiges Fahrzeug nach einer bestimmten Zeit zu einem vorher festgelegten Preis wieder zurückzukaufen. Der festgelegte Preis übersteigt dann oft den Marktwert, so dass den Händlern ein Verlust droht. In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Händler für die Pflicht zum Rückkauf eine Verbindlichkeit zu passivieren hat. Mit dem Preis für den Neuwagen werde auch zugleich die von dem Händler im Kaufvertrag übernommene Verpflichtung bezahlt, das Fahrzeug später zurückzukaufen. Diese Verbindlichkeit erwächst daher aus dem ursprünglichen Kaufvertrag. Sie ist zu passivieren, bis sie wegfällt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die aufgrund einer Gesetzesänderung möglicherweise unzulässig wäre. Diese Auffassung hatte das Finanzamt und die Vorinstanz noch vertreten.



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Passivierung
Rückkaufsverpflichtung
BFH v. 11.10.2007, IV R 52/04
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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