11.08.2011

Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht

Unternehmer können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter bestimmten Voraussetzungen gewinnmindernd geltend machen. Es muss dabei die Investitionsabsicht nachgewiesen werden. Wird der Investitionsabzugsbetrag mit der Steuererklärung des Abzugsjahres beansprucht, ist daraus auf eine Investitionsabsicht im Investitionszeitraum zu schließen.

Wird der Investitionsabzugsbetrag in der Steuererklärung für die in einem späteren Jahr beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts geltend gemacht, muss die Investitionsabsicht durch Unterlagen nachgewiesen werden. Aus diesen müssen sich die Funktion des Wirtschaftsguts sowie die voraussichtlichen Kosten ergeben. Sind die eingereichten Unterlagen nicht vollständig, so können sie noch im Einspruchs- bzw. Klageverfahren ergänzt werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ein Finanzamt hatte dem betroffenen Unternehmer den Investitionsabzugsbetrag versagt, weil sich die erforderlichen Angaben nicht bereits alle aus den mit der Steuererklärung eingereichten Unterlagen ergaben.



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Investitionsabsicht
Nachweis
Steuererklärung
Unterlagen
BFH v. 8.6.2011, I R 90/10, DStR 2011 S. 1501
Haftungshinweis:
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