12.08.2011

Integrationskurse zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse

Integrationskurse zum Erwerb deutscher Sprachkurse sind umsatzsteuerfrei, wenn sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von hierfür zugelassenen Kursträgern durchgeführt werden. Beruhen diese Leistungen auf vor dem 31.3.2011 abgeschlossenen Verträgen, beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Unternehmer die Umsätze als umsatzsteuerpflichtig behandeln.



Sprachkurs
Umsatzsteuerbefreiung
Integrationnskurs
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Deutschkenntnisse
BMF v. 8.8.2011, IV D 3 - S 7180/10/10001
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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