12.08.2011

Ausschlussfristen für Urlaubsabgeltungsansprüche

Ein Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Hierbei handelt es sich um eine Geldforderung, die sofort fällig ist. Für die Geltendmachung bestehen einzel- und tarifvertragliche Ausschlussfristen (z.B. 6 Monate nach Fälligkeit = Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Versäumt ein Arbeitnehmer diese Frist, verfällt der Anspruch. Dies gilt auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.



Urlaubsabgeltung
Ausschlussfrist
Frist
Arbeitsverhältnis
Beendigung
BAG v. 9.8.2011, 9 AZR 352/10
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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