12.08.2011

Ausschluss eines Gesellschafters einer OHG oder KG

Ein Gesellschafter einer OHG oder KG kann auf Antrag der Gesellschaft durch Gerichtsbeschluss aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es ist stattdessen auch möglich, dass im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird, dass eine Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund auf Beschluss der Gesellschafter erfolgen kann. Dieser Beschluss wird mit Zugang der darauf gegründeten Ausschließungserklärung gegenüber dem Auszuschließenden wirksam.

Ist im Gesellschaftsvertrag lediglich bestimmt, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wenn die übrigen Gesellschafter - aus wichtigem Grund - sein Ausscheiden durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so ist diese Klausel nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im obigen Sinne auszulegen. Es ist auch in diesem Fall zunächst ein entsprechender Beschluss zu fassen, auf den dann die Ausschließungserklärung gegenüber dem Gesellschafter gestützt wird. Anderenfalls ist der Ausschluss unwirksam.



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BGH v. 21.6.2011, II ZR 262/09, DB 2011 S. 1743
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