15.08.2011

Doppelbesteuerungsabkommen Spanien: Vermietung und Verkauf von Grundstücken

Die Oberfinanzdirektion Münster erläutert in einer neuen Verfügung, welche steuerlichen Besonderheiten bei Einkünften aus der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien in Spanien nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelten. Diese betreffen Personen, die in Deutschland ansässig sind.

1. Vermietung

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in Spanien sind nach deutschem Recht zu ermitteln. Das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte steht (unabhängig von einer etwaigen deutschen Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung) Spanien (Belegenheitsstaat) zu. Die Doppelbesteuerung wird abweichend von anderen deutschen DBA in Deutschland (Ansässigkeitsstaat) durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden.

Lediglich bei Zugehörigkeit des unbeweglichen Vermögens zu einer in Spanien gelegenen Betriebsstätte wird die Doppelbesteuerung durch Freistellung von der deutschen Steuer grundsätzlich unter Beachtung des Progressionsvorbehalts vermieden.

2. Veräußerung

Die Veräußerung eines in Spanien belegenen Grundstücks kann sowohl in Deutschland (z. B. als privates Veräußerungsgeschäft) als auch in Spanien zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Das Besteuerungsrecht steht Spanien zu.

Anders als bisher sind aufgrund neuerer Rechtsprechung die Veräußerungsgewinne aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer herauszunehmen. Es findet in allen offenen Fällen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die Freistellungsmethode unter Beachtung des Progressionsvorbehalts Anwendung.

Dies gilt allerdings nur bis zum Inkrafttreten des neuen DBA-Spanien 2011. Dieses sieht vor, dass die Anrechnungsmethode für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen einschließlich der Einkünfte aus der Veräußerung dieses Vermögens gilt. Der Zeitpunkt der Ratifizierung steht noch nicht fest.



Doppelbesteuerungsabkommen
Spanien
Immobiilien
Grundbesitz
Besteuerungsgercht
OFD Münster v. 26.5.2011, S 1301 - 35 - St 45 - 32
Haftungshinweis:
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