12.09.2011

Zur Überprüfung von Rentenbezügen durch die Finanzämter

Die Rentenversicherungsträger teilen den Finanzämtern die Höhe der Renten mit (sog. Rentenbezugsmitteilungen - RBM). Bundesweit haben die Finanzämter daraufhin die Daten von bislang steuerlich erfassten Rentnern überprüft. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfahlen hat seit dem Frühjahr 2010 die RBM zunächst mit den Steuererklärungen von rund einer Million Rentnern abgeglichen, die Steuererklärungen für die Jahre 2005 - 2009 abgegeben haben. Die Folgejahre werden in diesen Fällen im Rahmen der laufenden Veranlagung geprüft.

Die Finanzverwaltung NRW teilt mit, dass sie nun mit der Überprüfung der Rentner beginnt, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der RBM ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Für die große Mehrheit der Rentner sollen sich keine Auswirkungen ergeben. Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, fällt in der Regel keine Steuer an. Wer z.B. nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwen- oder Witwerrente) bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss im Regelfall auch künftig keine Steuern zahlen. Hierzu weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass zu weiteren Einkünften auch Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen zählen.



Rentenbezugsmitteilungen
Überprüfung
Finanzamt
Rentenhöhe
Rentenversicherungsträger
Finanzministerium NRW v. 1.9.2011
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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