16.09.2011

Krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen

Aufwendungen für die krank­heitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim zählen zu den Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, soweit es sich hierbei um Mehrkosten gegenüber der normalen Lebensführung handelt. Anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen kommt ein Abzug aber nur in Betracht, soweit die außergewöhnlichen Belastungen den Betrag der sog. zumutbaren Belastung (Selbstbehalt) überschreiten. (Bundesfinanzhof)

Hinweis: Die Höhe des Selbstbehalts hängt zunächst davon ab, nach welcher Tabelle die Steuer berechnet wird (Grundtabelle oder Splittingtarif) und der Kinderzahl. Weiter kommt es drauf an, wie hoch der Gesamtbetrag der Einkünfte ist. Die zumutbare Belastung kann abhängig von den genannten Faktoren von 1 bis zu 7 % betragen.



außergewöhnliche Belastungen
Heimunterbringung
Angehörige
Selbstbehalt
BFH v. 30.6.2011, VI R 14/10
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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