20.09.2011

Speicherung betrieblicher Dateien auf privatem PC als Kündigungsgrund

Die Speicherung privater Dateien auf einem Firmen-PC kann eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sein. Gleiches gilt für die Speicherung von Firmendateien auf einem privaten PC oder Laptop. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist hierzu unter anderem zu entnehmen:

Ein Fehlverhalten kann jedenfalls bei entsprechenden arbeitsrechtlichen Verboten auf Grund firmeninterner Richtlinien oder besonderer Vereinbarungen vorliegen. Ein Verstoß gegen fimeninterne Vorgaben zum Umgang mit PC, Laptop, Dateien und Programmen rechtfertigt aber in der Regel eine fristlose Kündigung allenfalls nach einer vergeblichen Abmahnung. Für die Rechtfertigung einer Kündigung kann auch Bedeutung haben, ob die auf dem Dienst-PC oder Dienst-Laptop gespeicherten Dateien strafbaren oder in sonstiger Weise anrüchigen Inhalt haben. Eine Rolle kann auch spielen, inwieweit die Verstöße zu Beeinträchtigungen der Interessen des Arbeitgebers geführt haben, z.B. Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten, oder ob sie zu Beeinträchtigungen der Sicherheit und Funktion der betrieblichen IT-Systeme geführt haben.



Arbeitsverhältnis
Kündigngsgrund
Datenspeicherung
betriebliche Daten
privater PC
BAG v. 24.3.2011, 2 AZR 282/10, DB 2011 S. 1865
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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