20.09.2011

Voraussichtliche Sozialversicherungsgrenzen 2012

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern soll die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich monatlich auf 5.600 € steigen, in den neuen Bundesländern soll sie unverändert 4.800 € betragen. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll einheitlich in allen Bundesländern auf 3.825 € steigen.



Sozialversicherungsgrenzen 2012
Rentenversicherung
Krankenversicherung
DB 37/2011, M 20
Haftungshinweis:
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