21.09.2011

Klage per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

Klagen vor einem Finanzgericht können auch in elektronischer Form per E-Mail erhoben werden. Es ist den einzelnen Bundesländern überlassen, Art und Weise der elektronischen Einreichung von Dokumenten durch Rechtsverordnungen zu regeln. Für Klageschriften müssen die Verordnungen die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur nach dem Signaturgesetz vorsehen. Hat das Bundesland, in dem das angerufene Finanzgericht liegt, eine Verordnung erlassen, welche die Verwendung einer elektronischen Signatur in bestimmter Form vorsieht, ist eine per E-Mail erhobenen Klage nur wirksam, wenn sie mit der vorgeschriebenen Signatur versehen ist, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Eine Klage ohne die Signatur wird angesehen wie eine schriftliche Klageschrift ohne Unterschrift, sie ist unwirksam.



Klage
Finanzgericht
qualifizierte digitale Signatur
E-Mail
BFH v. 26.7.2011, VII R 30/10
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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