05.10.2011

Elektronische Lohnsteuerkarte: Informationsschreiben der Finanzämter

Ab dem Kalenderjahr 2012 wird die Papierlohnsteuerkarte durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. Die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und andere Freibeträge werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die für die Lohn- und Gehaltsabrechnung erforderlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden den Arbeitgebern nach einer Berechtigungsprüfung mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitnehmers zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Die Finanzämter müssen die Arbeitnehmer vor dem 1.1.2012 über ihre erstmals gebildeten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informieren. Ab Anfang Oktober werden entsprechende Schreiben versandt. Die Arbeitnehmer müssen diese nicht an den Arbeitgeber weiterleiten.

Arbeitnehmer sollen die mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale auf ihre Richtigkeit überprüfen und ggf. auf von der Finanzverwaltung im Internet zur Verfügung gestellten Vordrucken unrichtige Angaben korrigieren. Diese sollen dann mit den entsprechenden Nachweisen per Post an das zuständige Finanzamt gesandt werden. (Bayerisches Landesamt für Steuern)



elektronische Lohnsteuerkarte:
Informationsschreiben
Finanzamt
www.finanzamt.bayern.de/lfst
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