10.10.2011

Neue Ländergruppeneinteilung

Unterhalt an Personen im Ausland wird in bestimmten Fällen nur in begrenzter Höhe berücksichtigt, weil in anderen Staaten die Lebenshaltungskosten oft geringer sind als in Deutschland. Es gelten daher gegenüber reinen Inlandsfällen zum Teil geringere steuerliche Abzüge. Für einige Länder gilt der volle Inlandsbetrag, für andere nur ¾, ½ oder nur ¼ davon. Die Finanzverwaltung hat die Ländergruppeneinteilung überarbeitet. Änderungen ergeben sich unter anderem für Algerien, Bosnien und Herzegowina, Iran, Islamische Republik, Israel, Kroatien, Mazedonien, Namibia, Palästinensische Gebiete und Ungarn. Diese Staaten wurden in eine günstigere Gruppe aufgenommen, so dass Unterhaltszahlungen in höherem Umfang berücksichtigt werden. Die neue Einteilung gilt ab dem 1.1.2012.



Unterhaltszahlungen
Ausland
Ländergruppeneinteilung
Unterhalt
1.1.2012
BMF v. 4.10.2011, IV C 4 – S 2285/07/0005 :005
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