10.10.2011

Investitionszulage: Investitionen zum Jahreswechsel

Die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern wird nach dem Investitionszulagegesetz 2010 bis 2013 fortgeführt. Es gelten dabei die folgenden Fördersätze.

Beginn der Erstinvestition

Neue bewegliche Wirtschaftsgüter

Gebäudeneubauten

Kleine und mittlere Unternehmen

Großunternehmen

Alle Unternehmen

2010

20 %

10 %

10 %

2011

15 %

7,5 %

7,5 %

2012

10 %

5 %

5 %

2013

5 %

2,5 %

2,5 %

Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Für Unternehmen, die bis Ende 2011 mit ihren Investitionen beginnen, gelten die derzeitigen (höheren) Fördersätze des Jahres 2011.



Investitionszulage
Fördersätze
§ 6 InvZulG 2010
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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