12.10.2011

Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter

Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können im Jahr bis zur Höhe von 8.004 € als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dies gilt auch für Zahlungen an unterhaltsberechtigte Angehörige des Ehegatten (z.B. die Schwiegermutter). Diese werden auch berücksichtigt, wenn die Ehegatten bereits getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind. Nach dem Gesetzeswortlaut ist für den Abzug lediglich der zivilrechtliche Bestand der Ehe Voraussetzung, hat der Bundesfinanzhof entschieden.



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BFH v. 27.7.2011, VI R 13/10, DStR 2011 S. 1900
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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