18.10.2011

Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, durch das künftig überlange Prozesse verhindert werden sollen. Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Verfahren, das nach einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums wie folgt geregelt ist:

Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen.

Verzögert sich das Verfahren, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren erhalten die Betroffenen für die sog. immateriellen Nachteile – z.B. für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren – als Regelbetrag 1.200 € für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Neben dem Ausgleich für die immateriellen Nachteile ist zusätzlich eine angemessene Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen, etwa wenn die unangemessene Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt.

Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.



Gerichtsvefahren
Schadensersatz
Prozesse
Dauer
Pressemitteilung des BMJ v. 14.10.2011
Haftungshinweis:
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