15.02.2008

Zinsen auf Rentennachzahlungen sind steuerpflichtig

Zinsen, die die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (jetzt: Deutsche Rentenversicherung Bund) auf Rentennachzahlungen leistet, sind steuerpflichtig. Dies ergibt sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus Folgendem: Mit der Zinszahlung sollen Nachteile ausgeglichen werden, die der Berechtigte, für den die sozialen Leistungen regelmäßig die Lebensgrundlage bilden, durch deren verspätete Zahlung erleidet. Die Zinsen werden insoweit für das unberechtigte Vorenthalten der Rentenbezüge und zum Ausgleich der mit der verspäteten Zahlung verbundenen Nachteile geleistet. Wirtschaftlich betrachtet sind die Zinsen damit auch Entgelt für die verspätete Zahlung, d.h. die Vorenthaltung von Kapital und unterliegen damit der Besteuerung als Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen.



Rentennachzahlungen
Zinsen
BFH v. 13.11.2007, VIII R 36/05
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