Zum Jahresende 2011 läuft in der Regel die vierjährige Festsetzungsfrist für die Steuern und Gewinnfeststellungen ab, für die im Jahr 2007 die Erklärung abgegeben wurde, auch wenn der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Änderungsanträge zur Berücksichtigung neuer Tatsachen, Beweismittel, neuer Urteile, Musterverfahren u.Ä. müssten noch vor Jahresende gestellt werden.