10.11.2011

Checkliste zum Jahresende: Maßnahmen für Kapitalanleger

Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer für Erträge des Jahres 2010 gestellt (nur in Sonderfällen, z.B. bei Nichtveranlagung)?

Bei im Ausland abgezogener Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) ggf. Erstattungsanträge stellen (wenn nach Doppelbesteuerungsabkommen nur ein niedrigerer Einbehalt zulässig ist, als abgezogen wurde).

Ehegatten können noch bis Jahresende gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, ggf. auch auf 0 €, um eine Verlustverrechnung zwischen ihren Kapitalanlagen beim selben Institut zu ermöglichen.

Bis 15.12. des Jahres ist bei der depotführenden Bank eine Bescheinigung über innerhalb der Depots bei dieser Bank dieses Jahr nicht verrechenbare Verluste zu beantragen, wenn sie evtl. mit Gewinnen aus Depots bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen!



31.12.2011
Jahresende
Maßnahmen
Checkliste
Kapitalvermögen
• Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer: § 44b Abs. 3 EStG • Im Ausland abgezogene Kapitalertragsteuer: Vgl. BFH v. 15.3.1995, I R 98/94, BStBl II 1995 S. 580, Fristen länderabhängig • Gemeinsame Freistellungsaufträge: BMF v. 22.12.2009, BStBl. I 2010 S. 94, Rz. 267, 269 • Frist zur Verlustverrechnung: Antrag bei Bank bis 15.12.2010; § 43a Abs. 3 Satz 5 EStG
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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