14.11.2011

Gewinnminderung bei Unternehmern

In der Regel bringt es Zinsvorteile bei der Steuer, den Gewinn für 2011 möglichst zu mindern, um ihn in ein späteres Jahr zu verschieben. Anders kann es sein, wenn Sie 2011 mit niedrigem, für das Jahr 2012 mit hohem Einkommen rechnen. Zum Verschieben von Gewinnen kommen u.A. in Betracht:

Für die Absetzung selbständig nutzbarer Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis 1.000 € gibt es mehrere Möglichkeiten. Typische gWG sind Kleinmöbel, Anrufbeantworter, Diktiergerät u.Ä. Computerzubehör ist in der Regel kein gWG, da nicht selbständig nutzbar (z.B. ein Drucker ohne zusätzliche Funktionen).

Abschreibung (AfA): Wie bei anderen abnutzbaren Wirtschaftsgütern ist eine Abschreibung gemäß der Nutzungsdauer möglich, und zwar linear, bei Anschaffung/Herstellung 2010/2011 auch degressiv.

Statt der regulären AfA sind auch folgende Vereinfachungen möglich:

Kosten bis 150 €: Das Wirtschaftsgut kann sofort abgeschrieben werden. Das Wahlrecht kann für jedes Wirtschaftsgut gesondert ausgeübt werden.

Kosten über 150 € bis 410 €: Das Wirtschaftsgut kann sofort abgeschrieben werden. Stattdessen kann es aber auch in einen Sammelposten einge­stellt werden (s.u.). Wird von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht, sind Wirtschaftsgüter mit Kosten über 410 € nur durch AfA absetzbar.

Sammelposten: Wirtschaftsgüter mit Kosten über 150 € bis 1.000 € können in einen Sammelposten eingestellt werden. In diesen sind dann sämtliche betreffenden Wirtschaftsgüter aufzunehmen. Die Sofortabschreibung einzelner Wirtschaftsgüter mit Kosten über 150 € bis 410 € daneben ist nicht möglich. Der Sammelposten wird in jedem folgenden Wirtschaftsjahr mit 1/5 abgeschrieben. Es ist unerheblich, ob ein einzelnes in ihm erfasstes Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidet oder eine kürzere Nutzungsdauer als fünf Jahre hat.



Gewinnminderung
Jahresende
31.12.2011
Abschreibung
• Zinsvorteile bei der Steuer: - • Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter (gwG): Wirtschaftsgüter mit Kosten bis 1.000 €: EStR R 6.13; H 6.13; BMF v. 30.9.2010, BStBl I 2010 S. 755 • Weitere Maßnahmen zur Gewinnminderung: • Updates für Standardsoftware: Nieders. FG v. 16.1.2003, 10 K 82/99, rkr., EFG 2003 S. 601 • Vorziehen von Ausgaben: - • Abbruch von Gebäuden: - • Verlustbringende Verkäufe: - • Übergang von degressiver zur linearen AfA: § 7 Abs. 3 EStG, vgl. Brandis in Blümich, § 7 EStG Rz. 445
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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