Verschiebung der Fertigstellung von Aufträgen ins nächste Jahr,
Gewinnminderung durch Rückstellungen hängt evtl. noch von Maßnahmen vor Jahresende ab, z.B. für Sozialplan, Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter, Abfindungen, Pensionszusagen,
Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die mit Festwert angesetzt sind, z.B. Büromaterial, Werkzeuge, Gerüste. Vorsicht, wenn Überprüfung des Festwertes ansteht (i.d.R. nach jedem dritten Bilanzstichtag),
Teilwertabschläge auf Vorräte, siehe folgenden Abschnitt zur Inventur,
auf die Aktivierung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bis 410 € kann verzichtet werden.