21.11.2011

Freiwillige Baulandumlegung grunderwerbsteuerpflichtig

Der Erwerb eines Grundstücks im amtlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Der Erwerb im freiwilligen Umlegungsverfahren ist dagegen nicht befreit. Der Bundesfinanzhof hält insoweit an seiner Rechtsprechung fest. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich nur eine Befreiung für das zwangsweise Umlegungsverfahren vorgesehen. Daran seien die Gerichte gebunden. Es sei auch kein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, wenn die freiwillige Baulandumlegung nicht befreit ist. Es sei sachgerecht, die freiwillige Baulandumlegung anders zu behandeln als die zwangsweise Umlegung.



freiwilliges Umlegungsverfahren
Baulandumlegung
Grundstück
BFH v. 7.9.2011, II R 68/08
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