22.11.2011

Nießbrauch am eigenen Grundstück zulässig

Ein Eigentümer darf an seinem Grundstück einen Nießbrauch für sich selbst eintragen lassen. Er muss dafür kein besonderes berechtigtes Interesse darlegen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Im Urteilsfall hatte der Eigentümer einen Nießbrauch an seinem Grundstück für sich selbst bestellt. Einen Monat später ließ ein Gläubiger eine Zwangshypothek eintragen. Er verlangte die Löschung des Nießbrauchs, da dieser eine Verwertung des Grundstücks erschwere oder verhindere.

Der BGH lehnte den Antrag ab. Die Eintragung des Nießbrauchs sei ohne weiteres zulässig, wie auch z.B. die Eintragung einer Eigentümergrundschuld, für die ebenfalls kein besonderes berechtigtes Interesse darzulegen sei. Soweit die Interessen von Gläubigern beeinträchtigt werden, können diese jedoch die Bestellung des Nießbrauches unter den Voraussetzungen des Gläubigeranfechtungsgesetzes anfechten.



Nießbrauch
Eigentümer
Eintragung
BGH v. 14.7.2011, V ZB 271/10, DStR 2011 S. 2209
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück