Nach dem Investitionszulagengesetz 2007 werden Erstinvestitionen von Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes gefördert. Die Abgrenzung der begünstigten Betriebe untereinander und von den übrigen nicht begünstigten Wirtschaftszweigen erfolgt auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige. Die Einordnung der Betriebe ist dabei nach der jeweils gültigen Klassifikation der Wirtschaftszweige vorzunehmen. Zum 1.1.2008 hat das Statistische Bundesamt eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) veröffentlicht. Hierdurch kommt es zu Umgruppierungen von Betrieben. Die Finanzverwaltung hat nun in einem Schreiben erläutert, welche Folgen sich für die einzelnen betroffenen Betriebe ergeben. Sie führt auch aus, unter welchen Voraussetzungen z.B. Vertrauensschutz besteht. Das Schreiben enthält eine Übersicht über die
Wirtschaftszweige, die bisher den begünstigten Wirtschaftszweigen zugeordnet waren und nach der WZ 2008 zu keinem begünstigten Wirtschaftszweig mehr gehören,
Wirtschaftszweige, die von einem begünstigten Wirtschaftszweig in einen anderen begünstigten Wirtschaftszweig wechseln,
Wirtschaftszweige, die von einem bisher nicht begünstigten Wirtschaftszweig in einen begünstigten Wirtschaftszweig wechseln.