06.12.2011

Das ELENA-Verfahren wurde eingestellt

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) ist am 3.12.2011 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Es werden nun keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelösch



ELENA-Verfahren
Einstellung
ELENA
Pressemitteilung des BMWi vom 2.12.2011
Haftungshinweis:
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