08.12.2011

Gesetzentwurf zu Steuerentlastungen

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht folgende Maßnahmen zur Steuerentlastung vor:

- Der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum soll in zwei Stufen um zusammen 350 € erhöht werden: Zum 1.1.2013 von derzeit 8.004 € auf 8.130 € und zum 1.1. 2014 auf 8.354 €.

- Der Einkommensteuertarif soll an die Preisentwicklung angepasst werden, um die Progressionswirkung abzubauen. Dies soll ebenfalls in zwei Schritten geschehen, mit insgesamt 4,4 Prozent.

Mit diesen Änderungen sollen steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, die sich bei Lohnerhöhungen ergeben, die nur die Inflationsrate ausgleichen und damit die Kaufkraft erhalten sollen. Bislang übersteigt die Steuererhöhung den Inflationsausgleich (sog. kalte Progression).



Grundfreibetrag
Erhöhung
Steuerentlastung
kalte Progression
Regierung online vom 7.12.2011
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