14.12.2011

Übergangsregelung: Nachweise bei Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Zum Nachweis der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten ab dem 1.1.2012 neue Regelungen. Die Finanzverwaltung beabsichtigt, zu den Einzelheiten ein besonderes Schreiben herauszugeben, das bislang jedoch erst im Entwurf vorliegt und jetzt verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde.

Um Übergangsschwierigkeiten zu vermeiden, lässt es die Finanzverwaltung nun zu, dass für bis 31.3.2012 ausgeführte Ausfuhr- und innergemeinschaftliche Lieferungen die Nachweise in der bisherigen Form erbracht werden.



innergemeinschaftliche Lieferungen
Ausfuhrlieferungen
Nachweise
31.3.2012
Übergangsregelung
BMF v. 9.12.2011, IV D 3 – S 7141/11/10003
Haftungshinweis:
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