15.12.2011

Erd- und Pflanzarbeiten als Handwerkerleistung

Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, gewährt. Voraussetzung ist dabei u.a., dass es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. In der Steuerliteratur wird dazu die Auffassung vertreten, dass Maßnahmen, durch die etwas Neues geschaffen wird, wie z.B. der Ausbau eines Dachbodens zur Wohnung, nicht begünstigt sind. Auch die Finanzverwaltung lehnt eine Steuerermäßigung für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenanschaffung bzw. -erweiterung ab.

Der Bundesfinanzhof sieht diese Auslegung der gesetzlichen Regelung als zu eng an. Er hat nun entschieden, dass Handwerkerleistungen in einem bereits vorhandenen Haushalt, zu dem auch der dazu gehörige Grund und Boden gehören, stets begünstigt sind. Die Steuerermäßigung gilt auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst genutzten Wohnhauses sowie für die Errichtung einer Stützmauer an der Grenze zum Nachbargrundstück. Dabei ist insoweit ohne Bedeutung, ob der Garten neu angelegt wird (Herstellungskosten) oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand).



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BFH v. 13.7.2011, VI R 61/10
Haftungshinweis:
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