02.01.2012

Änderungen bei den Minijobs ab 2012

Die Minijob-Zentrale weist auf folgende Änderungen bei den Minijobs ab 2012 hin:

Die Herabsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 % auf 19,6 % hat auch Auswirkungen auf Minijobber. Hierdurch verringert sich bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit die Eigenleistung des Minijobbers von 4,9 % auf 4,6 % des Arbeitslohnes. Für Minijobs in Privathaushalten sinkt die Eigenleistung von 14,9 % auf 14,6 %.

Verzichtet ein Minijobber schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber auf die Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung und zahlt freiwillig eigene Beiträge, erwirbt er vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Er kann damit alle Wartezeiten erfüllen, zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn oder die Regelaltersrente. Ferner kann er Anspruch auf Leistungen (Rehabilitation) oder den Versicherungsschutz für Renten wegen Erwerbsminderung günstig begründen oder erhalten, so die Minijobzentrale.

Der Umlagesatz für den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit steigt von 0,6 % auf 0,7 %. Grund dafür sind geringere Einnahmen und höhere Ausgaben als erwartet. Die Umlage für Mutterschaft bleibt bei 0,14 %.

Ab 1.1.2012 wird die 2011 ausgesetzte Umlage für Insolvenzgeld wieder erhoben in Höhe von 0,04 %.

Wegen der genannten Änderungen müssen Arbeitgeber, die am Dauerbeitragsnachweis-Verfahren teilnehmen, ab dem Beitragsmonat Januar 2012 einen neuen Dauerbeitragsnachweis einreichen mit aktuellen Werten. Arbeitgeber, welche die Beiträge durch Dauerauftrag überweisen, sollten diese anpassen. Es besteht auch die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens (Bankeinzug).



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Minijobnewsletter v. 21.12.2011 Nr. 6/2011
Haftungshinweis:
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