Bestimmte umsatzsteuerliche Optionen und Wahlrechte müssen bis zum 10.2.2012 ausgeübt werden:
- Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlung um einen Monat; die Fristverlängerung gilt so lange, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt sie widerruft.
- Vorsteuerpauschalierung (gemeinnützige Vereine)*; Bindungswirkung: 5 Jahre
- Anwendung der Margenbesteuerung auf Kunstgegenstände u.a.*; Bindungswirkung: 2 Jahre
*Termin 10.4. bei Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen