11.01.2012

Termin: 10. Februar 2012

Bestimmte umsatzsteuerliche Optionen und Wahlrechte müssen bis zum 10.2.2012 ausgeübt werden:

- Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlung um einen Monat; die Fristverlängerung gilt so lange, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt sie widerruft.

- Vorsteuerpauschalierung (gemeinnützige Vereine)*; Bindungswirkung: 5 Jahre

- Anwendung der Margenbesteuerung auf Kunstgegenstände u.a.*; Bindungswirkung: 2 Jahre

*Termin 10.4. bei Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen



10.2.2012
Optionen
Ausübung
Dauerfristverlängerung
Margenbesteuerung
S. § 46 UStDV, §§ 23a und 25 UStG
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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