14.03.2008

Zahlung von Zinsen oder Tilgung des Darlehens?

Ob Zahlungen des Schuldners auf ein Darlehen der Tilgung zuzurechnen sind oder den Zinsen, hängt zivilrechtlich grundsätzlich von den Vereinbarungen der Beteiligten oder ggf. von der Bestimmung des Schuldners ab. Kann der Schuldner das Darlehen nicht voll zurückzahlen, wird die Zahlung zivilrechtlich in der Regel vorrangig als Zahlung der Zinsen behandelt, wenn nichts anderes vereinbart wird. Die zivilrechtliche Beurteilung ist auch steuerrechtlich maßgebend. Gehört das Darlehen beim Darlehensgeber nicht zum Betriebsvermögen, ist diese Reihenfolge für ihn nachteilig, da er die Zinsen zu versteuern hat, obwohl er das Darlehen nicht voll zurück erhält. Den Ausfall des Darlehens kann er steuerlich nicht geltend machen. Es empfiehlt sich daher, mit dem Schuldner zu vereinbaren, dass Zahlungen vorrangig der Tilgung des Darlehens zuzurechnen sind. Für einen Darlehensgeber, bei dem das Darlehen zum Betriebsvermögen gehört, ist die Tilgungsreihenfolge nicht so entscheidend, da er auch einen Ausfall des Darlehens steuerlich absetzen kann.



Darlehen
Tilgung
Tilgungsreihenfolge
Vgl. z.B. Dötsch in Kirchoff/Söhn, § 20 EStG Rz. I 16 bis 18; ähnlich Schlotter in Littmann, § 20 EStG Rz. 644
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