23.01.2012

Zuschüsse für Mini-Blockheizwerke 1.4.2012

Neue Mini-Blockheizwerke bis 20 kW in bestehenden Gebäuden werden künftig durch einmalige Zuschüsse gefördert, die nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt sind. Sie betragen für die Anschaffung z.B. sehr kleiner, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeigneter Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 €, großer Anlagen mit 19 kW 3.450 €.

Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen mit einem Wartungsvertrag betreut werden. Sie müssen hohe Effizienzanforderungen (Primärenergieeinsparung, Gesamtnutzungsgrad) erfüllen und u.a. über einen Wärmespeicher mit einem bestimmten Energiegehalt verfügen.

Fördervoraussetzung ist außerdem, dass die Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) enthalten sind. Diese soll bis zum 5.3.2012 erstmalig veröffentlicht werden.

Die Anträge für Anlagenbetreiber auf Förderung können erst ab dem 1.4.2012 beim BAFA eingereicht werden.

Nähere Hinweise zum Förderverfahren sowie Merkblätter zur weiteren Information wird das BAFA in Kürze bereit stellen.



Mini-Blockheizwerke
Zuschüsse
1.4.2012
Pressemitteilung des BMU vom 18.1.2012
Haftungshinweis:
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