14.03.2008

Berufskraftfahrer: Grundqualifikation und Weiterbildung

Alle gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Fahrer im Personenverkehr tätig sind, müssen ab September 2008 als Berufsneueinsteiger neben dem Erwerb des Führerscheins der Klassen C, CE auch eine Grundqualifikation durchlaufen. Fahrzeuglenker, die bereits im Besitz des Führerscheins sind, haben eine Bestandsgarantie. Sie müssen aber alle fünf Jahre eine berufliche Weiterbildung leisten. Bei den Weiterbildungskosten handelt es sich um Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Erwerb der Grundqualifikation und der Erwerb des Lkw-Führerscheins zählen ab 2008 zu den Berufsausbildungskosten. Sie können bis zu 4.000 € im Jahr abgezogen werden.



Berufskraftfahrer
Grundqualifikation
Weiterbildungskosten
Werbungskosten
OFD Münster v. 20.2.2008, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 6/2008
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück