Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in Gast- und Speisewirtschaften die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Um-satzsteuer pro Person (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):
mit Abgabe von kalten Speisen: 831 € (ermäßigter Steuersatz), 1.246 € (voller Steuersatz)
mit Abgabe von kalten und warmen Speisen: 1.149 € (ermäßigter Steuersatz), 2.049 € (voller Steuersatz)
Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2011 erhöht