30.01.2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Gaststätten)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in Gast- und Speisewirtschaften die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Um-satzsteuer pro Person (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2011 erhöht



unentgeltliche Wertabgaben
Pauschbeträge
Lebensmittel
2012
Gaststätten
BMF v. 24.1.2012, IV A 4 – S 1547/0 : 001
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