30.01.2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (unterschiedliche Betriebe)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in verschiedenen Betrieben die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2011 erhöht.



unentgeltliche Wertabgaben
Pauschbeträge
Lebensmittel
2012
BMF v. 24.1.2012, IV A 4 – S 1547/0 : 001
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