02.02.2012

Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide?

Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren zur Frage anhängig, ob die Feststellung der Einheitswerte von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für Stichtage nach dem 1.1.2007 verfassungsmäßig ist. Es sind Zweifel entstanden, inwieweit deshalb Rechtsbehelfe gegen die Grundsteuer zweckmäßig sind.

Grundsätzlich kommen allenfalls Rechtsbehelfe bzw. Anträge an die Finanzämter zur Festsetzung des Einheitswertes über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung in Betracht. Die Gemeinden sind bei der Festsetzung der Grundsteuer an den vom Finanzamt festgestellten Einheitswert gebunden. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeine ist daher zwecklos.

Die Bescheide über den Einheitswert können nur innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat angefochten werden. Ist die Frist abgelaufen, kommt nur ein Antrag auf Änderung der Einheitswertfestsetzung wegen eines Rechtsfehlers in Betracht. Die Änderung des Einheitswertes hat auf den Beginn des Jahres zu erfolgen, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wurde. Man geht davon aus, dass frühestens eine Änderung zum 1.1.2007 in Betracht kommt, daher sich auch nur eine Auswirkung auf die Grundsteuer ab 2007 ergeben könnte.

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer steuerlichen Regelung feststellt, erklärt es regelmäßig bei größeren finanziellen Auswirkungen das Gesetz nicht rückwirkend für nichtig. Vielmehr setzt es dem Gesetzgeber eine Frist, die Regelung ab einem bestimmten Stichtag mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Man rechnet allgemein damit, dass es auch bezüglich der strittigen Einheitswerte für die Grundsteuer so verfahren wird und Anträge auf Änderung der Einheitswerte letzt­lich keinen Erfolg haben werden.



Grundsteuerbescheid
Einspruch
Einheitswert
Verfassungswidrigkeit
§ 22 Abs. 3, 4 BewG; § 13 GrStG; siehe auch Senatsverwaltung für FinanzenBerlin v. 11.1.2012, III D – S 3304 – 3/2010
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