14.03.2008

Einführungserlass zur Riester-Rente und zur betrieblichen Altersversorgung

Bei der sog. Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung gab es in den letzten Jahren eine Reihe von Änderungen. Die Finanzverwaltung hat nun ihren entsprechenden ausführlichen Erlass aus dem Jahr 2004 aktualisiert. In dem Erlass geht es u.a. darum, wer die Förderungen für die Riester-Rente (Sonderausgabenabzug von Beiträgen an bestimmte Versicherungen und Fonds, die eine zusätzliche Altersrente vorsehen, ggf. Zulagen) in Anspruch nehmen kann. Bei der betrieblichen Altersversorgung (Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse) darf bei Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2011 erteilt werden, in der Regel die Zahlung der Versorgung frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorgesehen sein. Bisher war Vollendung des 60. Lebensjahres die Grenze. In bestimmten Fällen sind wie bisher frühere Verrentungen möglich.



betriebliche Altersversorgung
Einführungserlass
Riester-Rente
BMF v. 5.2.2008, IV C 8 - S 2222/07/0003/IV C 5 - S 2333/07/0003
Haftungshinweis:
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