Zum Nachweis der Steuerbefreiung bei Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten ab dem 1.1.2012 neue Regelungen. Die Finanzverwaltung wird zu den Einzelheiten noch ein besonderes Schreiben herausgeben, Um Übergangsschwierigkeiten zu vermeiden, können für derartige bis 31.3.2012 ausgeführte Lieferungen die Nachweise in der bisherigen Form erbracht werden. Die Finanzverwaltung hat diese Übergangsregelung nur für innergemeinschaftliche Lieferungen bis zum 30.6.2012 verlängert. Für Ausfuhrlieferungen gilt die Verlängerung nicht.