10.02.2012

Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger grundsätzlich auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu ersetzen, das für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich war. Hat der geschädigte Fahrzeughalter den Unfall mit verursacht, ist sein Ersatzanspruch gegebenenfalls auf eine Haftungsquote begrenzt. In diesem Fall sind unter anderem nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle auch die Sachverständigenkosten wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten zu quoteln. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main kann der Geschädigte die Sachverständigenkosten dagegen trotz seines Mitverschuldens in voller Höhe beanspruchen.

Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind, wenn er den Unfall mit verschuldet hat.



Verkehrsunfall
Sachverständigengutachten
Kosten
Mitverschulden
Erstattungsanspruch
BGH v. 7.2.2012, VI ZR 133/11
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück