13.02.2012

Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

Vereinigen sich mehr als 95 % der Anteile an einer Gesellschaft, die Eigentümerin eines Grundstücks ist, in der Hand eines Gesellschafters, fällt Grunderwerbsteuer an. Der Bundesfinanzhof hatte im letzten Jahr hierzu entschieden, dass die Grunderwerbsteuer bei der aufnehmenden Gesellschaft sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil allgemein an. Sie hat ihre frühere Meinung, wonach es sich um Anschaffungsnebenkosten handelt, aufgegeben.

Beim Gesellschafterwechsel innerhalb einer Personengesellschaft mit Grundstücksvermögen bleibt sie jedoch bei ihrer bisherigen Auffassung. Danach handele es sich bei der Grunderwerbsteuer um unmittelbare Folgekosten des Wechsels der Beteiligung an der Personengesellschaft, die demzufolge grundsätzlich als Anschaffungsnebenkosten auf die Beteiligung zu aktivieren sind. Diese Beurteilung ergebe sich aus der insgesamt für den Erwerb von Anteilen an Mitunternehmerschaften geltenden Sichtweise, dass ein neu eintretender Gesellschafter Anteile an allen einzelnen Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft erwirbt.



Personengesellschaft
Gesellschafterwechsel
Grunderwerbsteuer
Betriebsausgaben
Anschaffungskosten
OFD Rheinland v. 23.01.2012 - S 2174 - St 141 (01/2009)S 2174 - 1001 - St 141
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