14.02.2012

Zum 31.3.2012 ablaufende Fristen

Bis zum 31.3.2012 sollten Sie ggf. noch Folgendes erledigen:

  1. Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2010

  2. Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2011 in bestimmten Fällen

  3. Jahresmeldungen (Sozialversicherung), hier ist Termin der 15.4.2012

  4. Beitragszahlung für 2011 bei freiwilliger Weiterversicherung in der Rentenversicherung

  5. Nachholen von Instandsetzungsarbeiten, für die eine Rücklage gebildet worden ist

  6. Meldungen an die Künstlersozialkasse



31.3.2012
Anträge
Steuervorauszahlungen
Grundsteuer
15.4.2012
Jahresmeldungen
Anpassung von Steuervorauszahlungen: Vgl. § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG; Grundsteuer: §§ 33, 34 Abs. 2 GrStG; siehe ferner BFH v. 24.10.2007, II R 5/05, DStR 2007 S. 2323; Jahresmeldungen: Vgl. Figge, Sozialversicherungshandbuch, Ziffer 2.2.7.4.1; Rentenversicherung: § 197 Abs. 2 SGB VI; Instandhaltungsrückstellung: EStR R 5.7 (11), § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB; Künstlersozialkasse: § 27 Abs. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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