27.02.2012

EU-Richtlinie: Bilanzregelungen für Kleinstunternehmer

Eine EU-Richtlinie, die noch in Deutschland umgesetzt werden muss, sieht u.a. folgende Erleichterungen bei der Bilanzierung von Kleinstunternehmen vor:

Von den Befreiungen werden Unternehmen (GmbH und GmbH & Co. KG) profitieren, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Jahresumsatz und 10 Mitarbeiter.



Kleinstunternehmen
Bilanzierungspflichten
Veröffentlichungspflicht
Anhang
Erleichterungen
Newsletter des BMJ v. 24.21.2012
Haftungshinweis:
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