Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen und die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtungskosten für ein Kind neu festgesetzt. Es gelten nun folgende Beträge bei Beendigung des Umzugs ab dem 1.1.2012:
Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen
für Verheiratete: 1.314 € (bisher 1.283 €)
für Ledige: 657 € (bisher 641 €)
Die Pauschbeträge erhöhen sich für bestimmte weitere Personen wie Kinder, Lebenspartner (nicht der Ehegatte) um 289 € (bisher 283 €).
Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind: 1.657 € (bisher 1.617 €).