27.02.2012

Höhere Umzugskostenpauschalen

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen und die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtungskosten für ein Kind neu festgesetzt. Es gelten nun folgende Beträge bei Beendigung des Umzugs ab dem 1.1.2012:

Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen

Die Pauschbeträge erhöhen sich für bestimmte weitere Personen wie Kinder, Lebenspartner (nicht der Ehegatte) um 289 € (bisher 283 €).

Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind: 1.657 € (bisher 1.617 €).



Werbungskosten
Umzugskostenpauschalen
1.1.2012
Umzug
BMF v. 23.2.2012, IV C 5 – S 2353/08/10007
Haftungshinweis:
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