02.03.2012

Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Software

Nach einem Gesetzesentwurf soll die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers durch Arbeitnehmer künftig steuerfrei sein. Dies soll auch für Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets gelten. Die Steuerfreiheit wird mit einer notwendigen Steuervereinfachung und der erleichterten Schaffung von Heimarbeitsplätzen begründet.



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Software
Überlassung
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
steuerfrei
Hib vom 29.2.2012
Haftungshinweis:
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