06.03.2012

Kraftfahrzeugsteuer: Einführung von Wechselkennzeichen zum 1.7.2012

Ab dem 1.7.2012 können zwei Fahrzeuge auf den gleichen Halter mit nur einem Kennzeichen zugelassen werden (Wechselkennzeichen). Es muss sich hierbei um Fahrzeuge gleicher Art handeln, nicht etwa um einen Pkw und ein Motorrad. Diese Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt sein. Ein Wechselkennzeichen darf zur gleichen Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich keine Auswirkungen bei der Kraftfahrzeugsteuer ergeben, weil das verkehrsrechtliche Halten der Fahrzeuge als Steuergegenstand nicht berührt wird. Vorteile ergeben sich jedoch bei der Versicherung der Fahrzeuge durch Rabatte.



Wechselkennzeichen
1.7.2012
Einführung
Finanzministerium Baden-Württemberg v. 23.02.2012 - 3-S 603.0/4
Haftungshinweis:
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