12.03.2012

Kürzung der Solarstromförderung

Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Vergütung von Strom aus Solaranlagen je nach Größe der Anlage

um bis zu 30 % zu kürzen. Künftig wird es nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres jeweils monatlich nochmals um 0,15 Cent pro Kilowattstunde gekürzt werden.

Des Weiteren soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.

Der Strombezug von Stromspeichern soll grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen, um diese neuen technischen Anforderungen zur Erhöhung der Systemstabilität anzupassen, sollen zur Hälfte über die EEG-Umlage umgelegt werden können.

Das Gesetz soll am 1.4.2012 in Kraft treten und keine Auswirkungen auf private Haushalte oder Unternehmen haben, die zu diesem Zeitpunkt bereits Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie betreiben. Für geplante Anlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen.



Solarstromförderung
Photovoltaikanalagem
Kürzung
1.4.2012
Dachanlagen
hib - heute im bundestag Nr. 127; BT-Drucksache 17/8877 v. 6.3.2012
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